Bauernbefreiung/ politische Selbstständigkeit
Datum Chronikeintrag: 1. Januar 1809
Im Zuge der Bauernbefreiung verfügte der damalige Landesherr, der Großherzog Ludwig von Hessen-Darmstadt, am 5. November 1809, dass „aus Landesväterlicher Sorgfalt für die Wohlfahrt Unserer anvertrauten Untertanen“ alle Grundgüter in das Eigentumsrecht der Pächter übergehen sollten. Im Zuge der hessischen Verwaltungsreform von 1810 erlangte Altenbüren eine gewisse Selbstständigkeit. Es wurde von den Behörden ein Schultheiß eingesetzt, der mit weitreichenden Vollmachten ausgestattet war. Dieser wurde von zwei gewählten Ortsdeputierten unterstützt. Ebenso konnte er auf die Dienste eines Gemeinderechners zurückgreifen. Der einzige Schultheiß des Ortes, Franz Henne starb am 10. März 1834 im Alter von 67 Jahren.