CDU Altenbüren: Variantenvorschlag für die B 7n eine Katastrophe
CDU Ortsverband Altenbüren: Am 24. Mai stellte Straßen.NRW die Vorzugsvariante für das Linienbestimmungsverfahren der B 7n in einer öffentlichen Informationsveranstaltung vor. Die Varianten 1-2-7-6 sollen als Vorzugsvariante für die B 7n in das Linienbestimmungsverfahren beim Bund gehen.
Die vorgeschlagene Variante 2 im Abschnitt bei Altenbüren ist für die betroffenen Einwohner von Altenbüren eine Katastrophe. Diese Variante stellt für Altenbüren keine Entlastung dar. Der Verkehr wird nur verlagert von der Ortsdurchfahrt an den Ortsrand und sorgt für unzumutbare Belastungen der Anwohner am „Feldbrand“, an der „Alte Heeresstraße“, „An der Haar“ und an der „Agathastraße“.
Für die betroffenen Landwirte ist diese Variante 2 existenzgefährdend. Sie durchschneidet zwei Vollerwerbshöfe, so dass die betriebene Milchwirtschaft nicht mehr wirtschaftlich ausgeübt werden kann. Ein Leben auf den betroffenen Hofstellen ist mit der Belastung durch den Verkehr nicht vorstellbar.
In einem aufwändigen Verfahren wurde die Öffentlichkeit bei der Meinungsfindung beteiligt, dieses hat viel Zeit und Geld gekostet. Allerdings wird die öffentliche Meinung bei der Bewertung der verschiedenen Varianten fast gar nicht beachtet. Die entscheidenden Kriterien Umwelt (30%) und Wirtschaftlichkeit (40%) werden allein von Straßen.NRW bewertet. Alle Beteiligten, besonders die Zufallsbürgerinnen und Zufallsbürger wurden nur dazu benutzt, um die Meinung von Straßen.NRW in die Öffentlichkeit zu tragen. Denn die jetzt vorgeschlagene Variante 2 war von Anfang an die bevorzugte Variante von Straßen.NRW und hat sich am Ende – welch Überraschung – durchgesetzt.
Die CDU Altenbüren fordert eine schnelle Realisierung der B 7n, aber nicht mit der vorgeschlagenen Variante 2. Sie fordert Straßen.NRW auf, die B 7n mit einer für Altenbüren tragbaren Variante wie die im Bürgergutachten empfohlene Variante 15 oder mit der Variante 4 weiter zu planen.
Die Karte der Vorzugsvariante 1-2-7-6
Die Pressemitteilung von Straßen.NRW zur Vorzugsvariante 1-2-7-6